Beschwerderecht
bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen
ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere
in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres
Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu.
Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher
oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.